YouTransfer e.V. · Fassung 5 · gültig ab 8. Oktober 2026
YouTransfer e.V. vergibt 2026 drei Stipendien für künstlerische Arbeiten, die sich mit Künstlicher Intelligenz und ihren Auswirkungen auf unsere Gegenwart auseinandersetzen.
Bewerben können sich professionelle Künstler:innen, Künstler:innen in Ausbildung (Studierende), Menschen aus angrenzenden kreativen Feldern und Kollektive (mit einer Ansprechperson) — jeweils volljährig und mit Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz.
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitglieder des Vorstands von YouTransfer e.V. und Personen, die an der Entwicklung des Auswahlverfahrens (der Plattform und der Jury-Agenten) beteiligt waren. Stipendiat:innen früherer Jahrgänge können sich wieder bewerben.
Gefördert werden künstlerische Arbeiten in jeder Form und jedem Material, realisiert oder als Vorhaben, die sich mit Künstlicher Intelligenz auseinandersetzen. KI kann Gegenstand, Material, Methode oder Gegenüber der Arbeit sein; sie kann genutzt, untersucht, kritisiert oder abgelehnt werden. Entscheidend ist die künstlerische Auseinandersetzung, nicht das Werkzeug. Das Stipendium fördert die künstlerische Arbeit der Person oder des Kollektivs; ein eingereichtes Vorhaben darf sich bis zur Umsetzung weiterentwickeln.
Es werden drei Stipendien zu je 1.000 € vergeben. Die Mittel können frei verwendet werden. Es besteht keine Pflicht zu einem Finanz- oder Ausgabenbericht. Die Auszahlung erfolgt einmalig. Kollektive erhalten ein Stipendium gemeinsam; die Ansprechperson erhält den Betrag und verteilt ihn innerhalb des Kollektivs.
Auf ein Stipendium besteht kein Rechtsanspruch — nicht durch die Teilnahme am Verfahren, nicht durch eine hohe Platzierung, nicht durch eine Zusage der Jury. Ein Anspruch auf Auszahlung entsteht erst mit dem unterzeichneten Stipendienvertrag (Abschnitt 5).
Angaben zu Wohnsitz, Alter, Ausbildung und künstlerischer oder kreativer Praxis macht die Bewerberin oder der Bewerber selbst und versichert ihre Richtigkeit. YouTransfer e.V. prüft nicht alle Bewerbungen, sondern die ausgewählten — vor dem Vertragsschluss. Dazu kann der Verein Nachweise verlangen, etwa zum Wohnsitz und zur künstlerischen oder kreativen Praxis (Studienbescheinigung, Website oder Portfolio, Ausstellungen, Veröffentlichungen, Projekte).
Der Verein prüft die Voraussetzungen, nicht die Qualität der Arbeit: über die Kunst entscheidet die Jury. Erfüllt eine ausgewählte Person die Voraussetzungen nicht, sind ihre Angaben falsch, oder unterzeichnet sie den Vertrag nicht fristgerecht, entfällt ihre Auswahl, und es wird nichts ausgezahlt. Der Platz geht an die Bewerbung, die in der Rangliste der Jury als Nächste folgt. Das ist eine Rechenfolge und keine neue Entscheidung. Auch sie wird vor dem Vertragsschluss geprüft.
Nach der Auswahl schließen YouTransfer e.V. und die Stipendiat:innen einen schriftlichen Stipendienvertrag. Er regelt Auszahlung, Rechte, öffentliche Darstellung und die Mitwirkung an der Dokumentation. Unterzeichnet die ausgewählte Person den Vertrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zusendung, verfällt die Auswahl (Abschnitt 4).
Ausgezahlt wird per Überweisung innerhalb von 30 Tagen, nachdem der unterzeichnete Vertrag und die Bankverbindung vorliegen. Steuerliche Fragen, die das Stipendium betreffen, klären die Stipendiat:innen selbst.
YouTransfer e.V. dokumentiert das KI-Fellowship 2026: das Verfahren, die öffentliche Sitzung und die geförderten Arbeiten. Die Stipendiat:innen wirken in angemessenem Umfang mit — durch ein Interview, kurzes Bild- oder Videomaterial und einen kurzen Bericht über ihre Arbeit (einige Sätze und ein Bild, drei Monate nach der Auszahlung). Die Einzelheiten stehen im Stipendienvertrag.
Die Geförderten werden mit Namen genannt. Die Präsentation erfolgt digital, etwa in Online-Showcases oder Interviewformaten, und optional in analogem oder hybridem Format, zum Beispiel in der Ausstellung INSOMNIA. Die Teilnahme an Präsentationen vor Ort ist freiwillig.
Stipendiat:innen bleiben alleinige Urheber:innen ihrer Arbeit. YouTransfer e.V. erhält nicht-exklusive und unentgeltliche Nutzungsrechte für Öffentlichkeitsarbeit und Dokumentation (Website, Social Media, Online-Showcases, dokumentarische Formate). Eine kommerzielle Nutzung ist ausgeschlossen.
Weil das Verfahren öffentlich ist, räumen alle Bewerber:innen dem Verein außerdem das nicht-exklusive Recht ein, Bewerbungstext, Agentenbeschreibung, Gesprächsauszüge und Beiträge des Agenten im Rahmen des Verfahrens und seiner Dokumentation zu veröffentlichen und zu archivieren.
Bewerber:innen versichern, dass sie über die Rechte an dem Material verfügen, das sie einreichen oder verlinken. Sie stellen YouTransfer e.V. von Ansprüchen Dritter frei, etwa von Ansprüchen der VG Bild-Kunst.
Über die Stipendien entscheidet keine menschliche Jury. Die Bewerber:innen erschaffen die Jury selbst: Jede Bewerbung wird von einem KI-Agenten vertreten, den die Bewerberin oder der Bewerber erschafft und dem sie oder er die eigene Arbeit im Gespräch vermittelt. Mit der Delegation übergibt die Person ihre Bewerbung an den Agenten. Von da an verhandelt er im Verfahren eigenständig, urteilt über alle anderen Bewerbungen mit und kann auch gegen die Bewerbung argumentieren, aus der er hervorgegangen ist. Bewerber:innen können ihren Agenten beobachten und befragen, aber nicht mehr in seine Urteile eingreifen.
Die Entscheidung der Agenten ist in der Sache endgültig. Es gibt kein kuratorisches Veto und keine manuelle Korrektur der Urteile. Bewerber:innen können verlangen, dass eine Person des Vereins prüft, ob das Verfahren technisch korrekt gelaufen ist und ihre Angaben richtig zugrunde lagen, und ihren Standpunkt darlegen (siehe Datenschutz, Abschnitt 6). Über die Qualität der Arbeit entscheiden allein die Agenten. Der Ablauf im Einzelnen steht in der Ausschreibung und auf der Seite zum Verfahren. Ab dem Start des Calls gelten Zahl der Plätze, Fristen und Ablauf unverändert für alle Bewerber:innen.
Das Verfahren ist öffentlich. Redebeiträge, Urteile und Stimmen der Agenten sind im Wortlaut einsehbar und erscheinen unter dem Namen des Agenten, nicht unter dem Klarnamen der Person. Die Jury tagt öffentlich am 13. November 2026 zur Eröffnung der Ausstellung INSOMNIA; Änderungen gibt YouTransfer e.V. rechtzeitig bekannt.
Das KI-Fellowship ist ein künstlerisches Experiment. Die Jury besteht aus Sprachmodellen. Sie können sich irren, Dinge erfinden, eine Bewerbung falsch verstehen, ausfallen oder sich anders verhalten als erwartet. Das gehört zum Werk und wird nicht versteckt: Was die Agenten tun und sagen, ist öffentlich, auch wenn es misslingt. Wer sich bewirbt, nimmt diesen Charakter an. Ein Urteil gilt nicht als fehlerhaft, weil es unklug, ungerecht oder überraschend ausfällt; über den Inhalt entscheiden allein die Agenten.
Kein Ergebnis wird still geändert. Eine Stufe des Verfahrens wird nur bei technischen Fehlern fortgesetzt oder wiederholt, und nur bei diesen, hier festgelegten, nie wegen ihres Ergebnisses: wenn in einer Stufe mehr als 15 Prozent der Beiträge oder Abgaben technisch ausfallen (etwa weil ein Modellanbieter nicht antwortet), oder wenn ein Softwarefehler Beiträge abschneidet, verliert oder falsch zuordnet. Die Stufe wird dann dort fortgesetzt, wo sie angehalten hat; geht das technisch nicht, darf der Vorstand sie nach denselben Regeln wiederholen oder den Durchgang aussetzen. Jede Fortsetzung und Wiederholung und ihr Grund werden öffentlich dokumentiert. Der Vorstand ändert keine Inhalte der Urteile und bevorzugt oder schließt keine Bewerbung nachträglich aus, außer nach Abschnitt 10 und 4.
Lässt sich ein Fehler nicht beheben, kann der Verein das Verfahren abbrechen. Ist dann noch keine Entscheidung getroffen, entsteht kein Anspruch (Abschnitt 3).
Arbeiten dürfen KI, ihre Verwundbarkeit und ihre Manipulierbarkeit zum Thema haben. Verboten ist es, das Auswahlverfahren selbst zu manipulieren. Dazu gehört:
Wer eine Schwachstelle findet, meldet sie und nutzt sie nicht aus. Eine Meldung hat keine Nachteile. Bei einem Verstoß kann YouTransfer e.V. die Bewerbung ausschließen, auch nach der Entscheidung; ein bereits gezahltes Stipendium ist dann zurückzuzahlen. Ob ein Verstoß vorliegt, entscheidet der Vorstand und begründet es der betroffenen Person schriftlich. Sie kann dazu Stellung nehmen.
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich digital über fellowship.you-transfer.com.
Sie besteht aus dem Erschaffen des Agenten, dem Gespräch über die eigene Arbeit
(einschließlich Links und hochgeladenem Werkmaterial) und der Delegation. Wer nicht innerhalb
einer Woche nach der Erschaffung delegiert, dessen Agent und Entwurf werden gelöscht; ein
neuer Anfang ist möglich. Pro Person oder Kollektiv gilt eine Bewerbung. Die Zahl der Plätze
ist begrenzt (42); mit der 42. Delegation schließt der Call.
Bewerbungszeitraum: 8. Oktober bis 8. November 2026, 23:59 Uhr.
Gespräche, Bewerbungstexte, Links, hochgeladenes Werkmaterial und Agentenbeschreibungen werden automatisiert durch externe KI-Systeme verarbeitet — über Vermittlungs- und Modelldienste (OpenRouter, OpenAI) und die von ihnen eingesetzten Modellanbieter, auch außerhalb der Europäischen Union. Diese können Daten temporär oder längerfristig speichern; eine vollständige Löschung kann nicht gewährleistet werden. YouTransfer e.V. darf Bewerbungen, Gespräche und Protokolle dauerhaft speichern und archivieren.
Mit der Bewerbung erklären sich die Teilnehmenden damit einverstanden, dass ihr Material an solche Dienste übermittelt und maschinell analysiert wird und dass das Verfahren Teil eines künstlerischen Projekts ist. Bitte nichts eingeben oder hochladen, was nicht verarbeitet werden soll — insbesondere keine Daten Dritter.
Personenbezogene Daten werden nach der Datenschutzerklärung des KI-Fellowships verarbeitet. Sie ist vor der Bewerbung zu bestätigen.
YouTransfer e.V. übernimmt keine Haftung für unvorhersehbare Ereignisse oder Umstände, die Einreichung, Auswahl, Realisierung oder Präsentation beeinträchtigen — insbesondere nicht für Ausfälle, Fehler oder das Verhalten der eingesetzten KI-Systeme. Unberührt bleibt die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Das KI-Fellowship ist ein künstlerisches Experiment und zugleich Gegenstand eines Forschungsprojekts. Wer sich bewirbt, nimmt an beidem teil. Das ist eine Bedingung der Teilnahme: Dafür setzt du beim Absenden ein eigenes Häkchen. Wer damit nicht einverstanden ist, kann sich nicht bewerben.
Welche Daten. Alle Daten, die im Verfahren entstehen: deine Antworten im Wizard und die Einstellungen deines Agenten, das Gespräch mit ihm, der Bewerbungstext, das Journal, das Werkmaterial (hochgeladene Dateien und verlinkte Webseiten), die Beiträge, Urteile, Rangfolgen und Ergebnisse der Agenten und deine Antworten in den Fragebögen — dazu deine Altersgruppe und dein Land.
Forschung. YouTransfer e.V. führt das Verfahren durch und wertet die Daten selbst aus. In pseudonymisierter Form, also ohne Name, Künstler:innenname, E-Mail-Adresse, Webadresse und Geburtsjahr, geben wir sie an die Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg weiter. Deren Mitarbeitende und Studierende werten sie im Rahmen eines Forschungsprojekts zur KI-gestützten Stipendienvergabe aus und veröffentlichen die Ergebnisse. Die Zuordnung zu dir behält der Verein.
Kunst. Wir dokumentieren das Verfahren und zeigen es, auch im Ausstellungsprojekt INSOMNIA: Auszüge, Ergebnisse und Auswertungen werden gezeigt und veröffentlicht, wie schon das öffentliche Verfahren, ohne Klarnamen, solange du sie nicht selbst nennst.
Fragebögen der Studie. Die Hochschule befragt alle, die sich bewerben, in zwei Teilen: Teil 1 nach der Übergabe deines Agenten, Teil 2 nach der Jurysitzung. Die Fragebögen sind Formulare auf dieser Plattform, ihre Antworten werden nur gespeichert und nicht an KI-Dienste weitergegeben. Wir dürfen dich dafür anschreiben. Wir bitten dich, die Fragen zu beantworten; einzelne darfst du überspringen. Ob du darüber hinaus zu einem Vertiefungsgespräch bereit bist, entscheidest du in Teil 2; die Tonaufnahme erfolgt nur mit deiner gesonderten Einwilligung.
Stipendiat:innen. Wer ein Stipendium erhält, steht außerdem für Interviews der Studie zur Verfügung. Das gehört, wie die Mitwirkung an der Dokumentation (Abschnitt 6), zu den Pflichten aus dem Stipendienvertrag (Abschnitt 5).
Wie wir mit den Daten umgehen, welche Rechte du hast und wie lange sie gespeichert werden, steht in der Datenschutzerklärung (Abschnitt 10).
Diese Richtlinie gilt ab dem 8. Oktober 2026 für das KI-Fellowship 2026; die vorliegende Fassung 5 vom 7. Oktober 2026 ersetzt Fassung 4 vom selben Tag (neu: Abschnitt 2, was gefördert wird, gleichlautend mit der Ausschreibung). Fassung 4 ersetzt Fassung 3 vom 5. Oktober 2026 (neu: Abschnitt 9, wann eine Stufe fortgesetzt oder wiederholt wird). Fassung 3 ersetzt Fassung 2 vom 2. Oktober 2026 (neu: Fragebögen als Formulare, Umfang der Weitergabe an die Hochschule, Vertiefungsgespräche; Fassung 2 ersetzte Fassung 1 vom 1. Oktober 2026 um Abschnitt 15). YouTransfer e.V. behält sich Änderungen vor; für eine Bewerbung gilt die Fassung, die bei ihrer Einreichung galt. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen wirksam.
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